svg
svg
de / en
®
svg
svg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARCUDO® Self Adhesive Solutions


im folgenden Marcudo genannt:

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Marcudo sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Einkaufsbedingungen des Käufers haben grundsätzlich keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluß

Angebote von Marcudo richten sich ausschließlich an juristische Personen und Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Marcudo oder mit Auslieferung der Ware an den Transporteur durch Marcudo zustande.

3. Preise

Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Alle Preise gelten ohne MwSt. ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versand und Zollgebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Lieferung

4.1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Marcudo bestätigt sind. Verzögert sich eine Leistung über den von Marcudo zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt Marcudo mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für Marcudo unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens und eines Folgeschadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Marcudo beruhen.

4.2. Von Marcudo nicht zu vertretende Umstände, die die Beschaffung, Herstellung oder den Versand behindern, erschweren oder unmöglich machen, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien Marcudo für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.3. Der Versand unserer Produkte erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

4.4. Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet.

5. Zahlung

5.1. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht vollständig bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens Marcudo erfüllt ist.

5.2. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die Marcudo erst nach Vertragsabschluß bekannt wird und die Marcudo Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt Marcudo trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die Marcudo zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Marcudo. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Käufer nicht gestattet.

7. Garantieleistung

7.1. (Allgemeine Bestimmungen) Der Käufer verpflichtet sich, die von Marcudo gelieferte Ware unmittelbar nach der Anlieferung bzw. nach der eigenen Abholung zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen gegenüber Marcudo schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers.

7.1.1. Die Haftung von Marcudo für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung von Hardware, Software und Verbrauchsmaterial entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Marcudo zurückzuführen. Der Käufer ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der von Marcudo gelieferten Waren und für die Datensicherung.

7.1.2. Die Gewährleistung von Marcudo beschränkt sich nach eigener Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Marcudo fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn es Marcudo unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen der Mangelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Marcudo zurückzuführen.

7.2. (Hardware) Für die von Marcudo vertriebenen technischen Geräte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller.

7.3. (Software) Marcudo macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Marcudo übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit kundenseitig installierter Software oder Hardware.

7.3.1. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernimmt Marcudo keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.

7.3.2. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Software ist nach der Entsiegelung nicht möglich.

7.4. (Verbrauchsmaterial) Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von Marcudo nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu überprüfen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Auch ohne Hinweise seitens Marcudos sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche, ausländische und internationale Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, genehmigungspflichtige Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen deutsche, ausländische oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

8.2. Marcudo ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere Regelung vereinbaren, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich so nahe wir möglich kommt.

8.4. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Marcudo kann daneben nach eigener Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.